AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der
Fiftyfour Audio Post Production GbR, (Anschrift: Fuldastr. 54, 12043 Berlin)
im folgenden „Fiftyfour“ genannt, und dem Auftraggeber abgeschlossenen
Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber
ihnen nicht unverzüglich widerspricht.
1. Vertragsgegenstand
Fiftyfour erbringt tontechnische Dienstleistungen in den Bereichen auditive und
audiovisuelle Medien und stellt dafür ein Tonstudio bereit. Die vorliegenden
Vertragsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für sämtliche
mit Fiftyfour abgeschlossenen Verträge, gleich, ob mündlich, schriftlich oder in
Textform vereinbart.
2. Nutzungsrechte
Fiftyfour überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck
erforderlichen Nutzungsrechte. Der genaue Umfang der Nutzungsrechte ist,
sofern notwendig, je Projekt zu definieren. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte
an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Fiftyfour und dem
Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach
vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
3. Vergütung
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und ohne Abzug. Die Vergütungen sind innerhalb von
30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Werden Leistungen von Fiftyfour in
Teilen abgenommen, so ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei
Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die mindestens
die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
4. Liefertermine
Die vereinbarten Erfüllungstermine können von Fiftyfour nur dann eingehalten
werden, wenn der Auftraggeber zu dem von Fiftyfour angegebenen Termin alle
notwendigen Angaben und Unterlagen, insbesondere Briefingmaterialien,
Freigaben und mediale Inhalte zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und
Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich
geänderte Angaben, Unterlagen oder mediale Inhalte entstehen, sind von
Fiftyfour nicht zu vertreten und begründen daher keinen Liefer- oder
Leistungsverzug seitens Fiftyfour. Daraus resultierende Mehrkosten sind vom
Auftraggeber zu tragen.
5. Buchung, Stornierung, Umbuchung
Studiobuchungen können stunden- oder tageweise erfolgen und sind in jedem
Fall verbindlich. Stornierungen können kostenlos und ohne Angabe von Gründen
bis zu 1 Woche vor dem gebuchten Termin erfolgen. Bei Stornierungen, die
innerhalb einer Woche vor dem gebuchten Termin erfolgen, werden dem
Auftraggeber 50 % der vereinbarten Kosten berechnet.
6. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnis
Wird das Vertragsverhältnis durch den Vertragspartner vorzeitig beendet, gilt
Folgendes:
6.1
Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, so hat Fiftyfour Anspruch
auf Vergütung des bereits geleisteten Zeitaufwandes.
6.2
Ist eine pauschale Vergütung vereinbart, kann Fiftyfour einen Pauschbetrag
in anteiliger Höhe nach Umfang der bereits erbrachten Leistungen verlangen.
Dem Vertragspartner bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass
weniger als die abgerechneten Leistungen erbracht wurden.
6.3
Fiftyfour ist berechtigt, die im Rahmen der Vertragserfüllung anfallenden
Kosten und Auslagen separat in Rechnung zu stellen.
7. Referenzierung
Fiftyfour ist bei der Angabe von Referenzen berechtigt, zu Werbezwecken
auf der eigenen Website, auf Social Media Kanälen wie Facebook, Instagram,
Linkedin u.ä., auf Messepräsenzen, in Pressemitteilungen und Email-Newslettern
sowie in eigenen Drucksachen wie Flyern oder Broschüren auf die
Vertragsbeziehung zum Vertragspartner hinzuweisen. Dieses Recht gilt nach
Beendigung der Vertragsbeziehung fort. Fiftyfour darf für den vorgenannten
Zweck auch Logo, Firma, Bildmaterial sowie Audio- und Videomaterial des
Vertragspartners verwenden. Auftraggeber erklärt sich hierfür bereit,
hochauflösendes Datenmaterial kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
8. Haftung
Tritt ein Schaden am Vertragsgegenstand ein, ist der Auftraggeber
verpflichtet, dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Verbesserung zu geben.
Erst bei Fehlschlagen der Verbesserung ist der Auftraggeber berechtigt,
sonstige Ansprüche geltend zu machen. Schadenersatzansprüche verjähren
nach Ablauf von einem Jahr ab Durchführung der nicht vertragsmäßigen
Leistung, im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.1
Fiftyfour haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten
Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten)
beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des
Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2
Kardinalpflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf,
und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet.
8.3
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden
lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder
Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung
im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen
Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.
8.4
Leistungsverzögerungen, die auf nicht vollständige, später abgeänderte oder
nicht rechtzeitig eingebrachte Anforderungen, Unterlagen, mediale Inhalte oder
Mitteilungen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, sind von Fiftyfour
nicht zu vertreten. Vereinbarungsgemäß haftet Fiftyfour weder für entgangenen
Gewinn noch für erwartete, aber nicht eingetretene Umsätze, Ersparnisse,
Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden
und Folgeschäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten.
8.5
Die von Fiftyfour erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben
und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen,
die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen
sind, ist dieser allein verantwortlich.
8.6
Fiftyfour haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und
Naturereignisse entstehen. Ebenso für sonstige nicht durch Fiftyfour zu vertretende
Vorkommnisse wie Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Stromausfälle,
Netzausfälle, Störungen des Internets, Computer- oder Programmabstürze und
Verfügungen von hoher Hand.
9. Schlussbestimmungen
9.1
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.